Der Bundesfinanzhof hat sich mit der Umsatzsteuerpflicht der Vermögensverwaltung und Überlassung von Sportanlagen an Mitglieder auseinandergesetzt.
Autor: msk
Werbungskostenabzugsverbot für Ausbildungskosten
Das Finanzgericht Berlin-Brandenburg hält die rückwirkende Festschreibung des Werbungskostenabzugsverbots für Ausbildungskosten für verfassungsgemäß.
Strafverteidigungskosten als Werbungskosten
Strafverteidungskosten können als Werbungskosten abziehbar sein, wenn die Tat eindeutig der beruflichen Sphäre zuzuordnen ist.
Betreutes Wohnen ist eine haushaltsnahe Dienstleistung
Weil es mit den Leistungen eines Pflegeheims vergleichbar ist, zählt auch betreutes Wohnen zu den haushaltsnahen Dienstleistungen, für die der Steuerbonus in Anspruch genommen werden kann.
Rückstellung für die Prüfung des Jahresabschlusses
Wenn die Verpflichtung zur Prüfung des Abschlusses allein durch den Gesellschaftsvertrag begründet ist, darf keine Rückstellung für die Prüfungskosten gebildet werden.
Ermäßigter Umsatzsteuersatz für die Personenbeförderung
Ein Unternehmer braucht keine Taxi-Genehmigung, um Personenbeförderung zum ermäßigten Steuersatz von 7 % anbieten zu können.
Grobes Verschulden bei elektronischen Steuererklärungen
Eine fehlende Eingabe bei der elektronischen Steuererklärung wertet der Bundesfinanzhof als grobes Verschulden des Steuerzahlers, womit eine nachträgliche Korrektur des Steuerbescheids nicht möglich ist.
Flächenbezogener Verzicht auf die Umsatzsteuerfreiheit
Eine Vermietung mit Umsatzsteuerausweis, die dann zum anteiligen Vorsteuerabzug berechtigt, ist auch für einzelne Räume oder eindeutig bestimmbare Teilflächen möglich.
Bescheinigung über die Steuerschuldnerschaft bei Bau- und Gebäudereinigungsleistungen
Ob ein Leistungsempfänger als Steuerschuldner gilt, richtet sich ab dem 1. Oktober 2014 nach der Erteilung einer Bescheinigung durch das zuständige Finanzamt.
Änderung bei der strafbefreienden Selbstanzeige
Zum 1. Januar 2015 werden die Voraussetzungen für eine strafbefreiende Selbstanzeige erneut verschärft.