Unternehmensberatung und Unternehmensnachfolge in Dortmund
Das Arbeitsgebiet „Unternehmensberatung“ ist umfangreich und reicht von der Existenzgründungsberatung, über Unternehmensplanung, Kostensenkungsprogramme, Organisationsberatung bis hin zur Unternehmensnachfolge und Restrukturierung von Unternehmen. Die Unternehmensnachfolge, Unternehmensbewertung und die Unternehmensumwandlung sind wichtige Arbeitsschwerpunkte unserer Kanzlei.
Unternehmensnachfolge
Früher oder später steht jeder Unternehmer vor der Frage, wie soll die Unternehmensnachfolge geregelt werden. Nicht nur das Alter gibt Anlass, über die Unternehmensnachfolge nachzudenken. Auch eine schwere Erkrankung, Veränderungen in der Familie und in der Partnerschaft oder neue Lebensziele können hierfür Gründe sein. Untersuchungen zeigen, dass immer mehr Unternehmen einen Nachfolger suchen und die Zahl der Interessenten und Existenzgründer regional sogar sinkt. Deshalb ist es wichtig, die Suche nach einem Unternehmensnachfolger zeitig anzugehen.
Viele Fragen stehen im Raum:
- Woher kommt der potentielle Kandidat für die Unternehmensnachfolge – aus der Familie, aus dem Unternehmen oder muss ein externer Nachfolger gesucht werden?
- Wie gut ist das Unternehmen aufgestellt?
- Welche Perspektive bietet das Unternehmen einem Nachfolger?
- Welcher Unternehmenswert ergibt sich im Zuge einer professionellen und umfassenden Unternehmensbewertung?
- Gibt es Kaufinteressenten für das Unternehmen und welcher Erlös ließe sich bei einem Unternehmensverkauf erzielen?
- Welche Auswirkungen hat die Unternehmensnachfolge auf die eigene Altersvorsorge, auf die Erbschaft- und Schenkungsteuer?
- Welche Rechtsform des Unternehmens wäre für die Nachfolgeregelung sinnvoll?
Warum sollten Sie uns, die Steuerberater und Wirtschaftsprüfer, mit der Nachfolgeplanung beauftragen? Sie können auf die Verschwiegenheit unseres Berufsstandes bauen. Wir verfügen über umfangreiches Knowhow und arbeiten mit erfahrenen Rechtsanwälten zusammen, um für Sie die optimale Nachfolgestrategie zu entwickeln. Gesellschaftsverträge und Testamente müssen angepasst werden, um den neuen Gegebenheiten Rechnung zu tragen und die Haftungsfragen bei Betriebsübergang zu regeln. Zur Nachfolgeplanung gehört auch die Entwicklung einer Strategie, die Erbschaftsteuer gering zu halten oder gar zu vermeiden.
Unternehmensumwandlung
Die Rahmenbedingungen, unter den Unternehmen agieren, verändern sich ständig. Der Wettbewerbsdruck, veränderte Märkte (Massenmarkt statt Nischenmarkt), der Einstieg in ausländische Märkte, die steigenden Anforderungen an Forschung und Entwicklung, Flexibilität der Produktionsprozesse zwingen die Unternehmen, ihre Organisation und Struktur den neuen Herausforderungen und Zielen anzupassen. Im Zuge der Unternehmensumwandlung können Steuern gespart, Haftungsrisiken für die Gesellschafter reduziert , die Kreditwürdigkeit gegenüber Investoren verbessert , oder die Aufnahme neuer Gesellschafter vorbereitet werden. Auch die Regelung der Unternehmensnachfolge ist ein wichtiger Grund, eine Unternehmensumwandlung zu planen und umzusetzen.
Arbeitsgrundlage sind das Gesellschaftsrecht, das Umwandlungsgesetz (UmwG), das Umwandlungssteuergesetz (UmwStG). Ziel des Umwandlungssteuergesetzes ist es, dass keine Ertragssteuern bei einer unternehmensinternen Umwandlung anfallen und die stillen Reserven steuerneutral übertragen werden können.
Die Steuerberater der Kanzlei Wedewardt und Schulte in Dortmund analysieren mit Ihnen die aktuellen Bedingungen, unter denen das Unternehmen agiert und prüfen, welche Form der Unternehmensumwandlung die geeignetste sein könnte. Wird ein Wechsel der Rechtsform des Unternehmens, eine Betriebsaufspaltung, eine Unternehmensverschmelzung oder die Neugründung einer GmbH die richtige Wahl der Mittel sein?
Unternehmensbewertung
Es gibt unterschiedliche Anlässe, weshalb eine Unternehmensbewertung in Auftrag gegeben wird: Schenkung und Erbschaft von Unternehmen oder Unternehmensbeteiligungen, Ausscheiden von bisherigen Gesellschaftern oder Aufnahme neuer Gesellschafter, Planung der Unternehmensnachfolge, Verkauf oder Kauf eines Unternehmens oder von Unternehmensanteilen, Absicht einer Unternehmensfusion. Der Anlass für die Unternehmensbewertung bestimmt die Art und Weise, wie der Unternehmenswert ermittelt wird. Bei einer Schenkung wird die Bewertung nach dem geltenden Erbschaft- und Schenkungssteuerrecht vorgenommen. Die steuerliche Unternehmensbewertung basiert meist auf den Steuerbilanzen der vergangenen Geschäftsjahre. Bei einem Verkauf des Unternehmens oder von Unternehmensteilen dient der Unternehmenswert als Grundlage für Preisverhandlungen. In diesem Fall ist besser, andere Bewertungsverfahren wie das Ertragswertverfahren oder das Discounted Cashflow-Verfahren zu verwenden.
Eine hohe Eigenkapitalquote in der Bilanz ist noch kein Garant für einen hohen Unternehmenswert. Die zukünftigen Aussichten für den Unternehmenserfolg, die Chancen zur Gewinnerzielung, die Liquidität des Unternehmens, die Innovationsfähigkeit, Stärken und Schwächen des Unternehmens sind wichtige Kriterien bei der Unternehmensbewertung.
In der Praxis werden für die Ermittlung des Unternehmenswertes entweder der Erfolgswert für die Zukunft zugrunde gelegt, beispielsweise nach dem Ertragswertverfahren bzw. nach dem Discounted-Cashflow-Verfahren (DCF-Verfahren) oder aus dem Marktpreis vergleichbarer Unternehmen, die an der Börse notiert sind oder aus gezahlten Preisen für schon stattgefundene Transaktionen (Multiplikatorverfahren).
Immobilienunternehmen und Beteiligungsgesellschaften werden oft anhand der Substanz des Unternehmens (Substanzwertverfahren) bewertet.
Abhängig von der Branche, ob das Unternehmen im Maschinen- und Anlagenbau, im Einzelhandel oder im Handwerk tätig ist, werden zusätzlich die branchenspezifischen Gegebenheiten bei der Unternehmensbewertung und bei der Auswahl des Bewertungsverfahrens berücksichtigt.
Wirtschaftsprüfer Rüdiger Schulte heißt Sie zu einem Informationsgespräch in der Kanzlei in Dortmund herzlich willkommen.
Auszug aus dem Leistungskatalog Unternehmensberatung und Unternehmensnachfolge:
- Betriebswirtschaftliche Beratung
- Individuelle Prognoserechnungen einschließlich eines Soll-Ist-Vergleiches
- Beratung bei Investitions-, Finanzierungs- und Organisationsentscheidungen
- Beratung, Planung und Umsetzung der Unternehmensnachfolge
- Beratung, Planung und Umsetzung der Unternehmensumwandlung
- Unternehmensbewertung
- Branchenvergleich
- Beratung für Existenzgründer