Steuerberatung in Dortmund

Die vielen Änderungen bei Gesetzen und Verordnungen im Arbeitsrecht, bei der Einkommensteuer, bei der Lohnsteuer, bei der Sozialversicherung und bei Erbschaftsteuer machen es den Unternehmen und Freiberuflern schwer, den Überblick zu behalten. Klassische Aufgaben der Steuerberatung sind die Erstellung des Jahresabschlusses und der Steuererklärungen, die Buchhaltung und die Lohnbuchhaltung.
Unsere Steuerkanzlei kann Ihr Unternehmen auf vielfältige Weise entlasten. Wir übernehmen Ihre Buchhaltung und Lohnbuchhaltung, unterstützen Sie beim betrieblichen Mahnwesen mit der Offenen-Posten-Buchhaltung, erstellen termingerecht die Löhne und Gehälter und erstellen für das abgelaufene Geschäftsjahr den Jahresabschluss.
Moderne Steuerberatung ist für uns die aktive Steuergestaltung, das Ausreizen steuerrechtlicher Spielräume, das Identifizieren steuerrechtlicher Risiken im Unternehmen und die Erarbeitung von Lösungsvorschlägen sowie betriebswirtschaftliche Beratung:

Existenzgründung

Mut und Visionen sind für eine erfolgreiche Existenzgründung wichtige Voraussetzungen. Trotz Elan und Begeisterung – planen Sie Ihre Existenzgründung sorgfältig und überlassen Sie nichts dem Zufall! Ob Sie ein neues Unternehmen gründen oder ob Sie ihre Schritte in die Selbständigkeit im Rahmen des Franchising wagen oder ob Sie sich mit der Übernahme eines Unternehmen im Zuge der Unternehmensnachfolge selbständig machen, Sie sind Existenzgründer. Unsere Steuerberater prüfen mit Ihnen die Tragfähigkeit des Geschäftsmodells,  beraten Sie zur Rechtsform des Unternehmens, erarbeiten den Businessplan, prüfen Fördermöglichkeiten und erarbeiten Finanzierungskonzepte für Ihr Unternehmen. Nach erfolgreicher Existenzgründung kümmern wir uns um die Buchhaltung, erstellen die notwendigen Steuererklärungen und den Jahresabschluss und behalten die wirtschaftliche Entwicklung Ihres Unternehmens im Blick. Läuft die geschäftliche Entwicklung wie geplant oder müssen Kurskorrekturen vorgenommen werden? Hat sich die Kalkulationsgrundlage geändert?  Die Steuerberater unterstützen Sie auch in Fragen der Unternehmensführung und der Betriebswirtschaft.
Bevor Sie die Unternehmensnachfolge antreten,  sollten Sie die ausgehandelten Modalitäten und Verträge durch Dritte sorgfältig prüfen lassen. Ist der zu zahlende Kaufpreis realistisch oder überzogen? Eine Unternehmensbewertung liefert Ihnen dazu wichtige Informationen. Welche Haftungsrisiken bestehen und wie kann das Haftungsrisiko sinnvoll beschränkt werden? Stimmen die Gesellschaftsverträge mit ihrer Lebenssituation überein? Vertrauen Sie sich uns an und profitieren Sie von unserem Erfahrungsschatz!

Änderung der Rechtsform des Unternehmens

Aus steuerlicher Sicht können die Änderung der Rechtsform und die Unternehmensumwandlung sinnvoll sein. Die Gesellschafter der Personengesellschaft versteuern den Gewinn entsprechend ihres persönlichen Einkommensteuersatzes, während Kapitalgesellschaften die Körperschaftsteuer in Höhe von aktuell 15% zahlen. Der zu versteuernde Gewinn der Kapitalgesellschaft wird anhand der Steuerbilanz ermittelt. Die höhere Kreditwürdigkeit, geringeres Haftungsrisiko, Veränderungen bei den Gesellschaftern, Erhöhung der Attraktivität für Investoren, Schaffung von Voraussetzungen zur weiteren Expansion des Unternehmens sind neben der Steueroptimierung weitere Motive,  eine Änderung der Unternehmensrechtsform in Betracht zu ziehen. Unsere Steuerberater nehmen sich die Zeit, besprechen mit Ihnen die Beweggründe zur Änderung der Rechtsform und planen mit Ihnen die Umsetzung.

Vorweggenommene Erbfolge und Unternehmensnachfolge

Spätestens wenn das erste Enkelkind da ist, denkt man darüber nach, wie  das Familienvermögen und der Fortbestand des Unternehmens gesichert werden können. Über Unternehmensnachfolge, Erbschaft und Testament kann nie zeitig genug gesprochen werden. Je eher Sie uns als Steuerberater ansprechen, um sehr mehr Gestaltungsmöglichkeiten sind vorhanden, die Absicherung der Familie und die Unternehmensnachfolge in Ihrem Sinne zu regeln. Nutzen Sie den hohen Freibetrag bei der Schenkung im Zuge der vorweggenommenen Erbfolge und übertragen Sie Vermögen steuerfrei an Familienmitglieder. Der Beschenkte kann den Freibetrag bei der Schenkungssteuer aller 10 Jahre neu in Anspruch nehmen. Bei der Gestaltung des Testaments sollten Rechtsanwälte und Steuerberater zusammenarbeiten. Der Steuerberater behält die Minimierung der Erbschaftsteuer bei der geplanten Erbfolge und bei der Testamentsgestaltung im Blick. Wenn eine Testamentsvollstreckung geplant ist, dann wird geprüft, ob die aktuelle Rechtsform des Unternehmens dem Testamentsvollstrecker die notwendigen Handlungsmöglichkeiten einräumt, um die Wünsche des Erblassers durchzusetzen.

Auszug aus dem Leistungskatalog Steuerberatung:

  • Beratung für Existenzgründer
  • Übernahme der Buchhaltung und Lohnbuchhaltung
  • Erstellung der Einnahmen-Überschussrechnung (EÜR)
  • Erstellung des Jahresabschlusses nach Handelsrecht und Steuerrecht
  • Erstellung sämtlicher Steuererklärungen (Einkommensteuererklärung, Erbschaftsteuererklärung Gewerbesteuererklärung, Körperschaftsteuererklärung, Schenkungssteuererklärung, Umsatzsteuererklärung)
  • Beratung für Existenzgründer
  • Beratung zur Rechtsformwahl
  • Entwicklung einer individuellen Strategie zur Steueroptimierung
  • Gezielte Steuer- und Vermögensplanung
  • Führung von außergerichtlichen Rechtsbehelfen
  • Vertretung vor Finanzgerichten und dem Bundesfinanzhof
  • Vertretung in Straf- und Bußgeldsachen