Steuerberatung für Unternehmen in Dortmund

Steuerberatung für Unternehmen in Dortmund

Die vielen Änderungen bei Gesetzen und Verordnungen im Arbeitsrecht, der Lohnsteuer und der Sozialversicherung als auch im Unternehmenssteuerrecht bei der Umsatzsteuer, der Gewerbesteuer und nicht zuletzt der Einkommensteuer und Erbschaftsteuer machen es den Unternehmen und Freiberuflern schwer, den Überblick zu behalten. Klassische Aufgaben der Steuerberatung sind die Erstellung des Jahresabschlusses und der Steuererklärungen, die Buchhaltung und die Lohnbuchhaltung.
Unsere Steuerkanzlei kann Ihr Unternehmen auf vielfältige Weise entlasten. Wir übernehmen Ihre Buchhaltung und Lohnbuchhaltung, unterstützen Sie beim betrieblichen Mahnwesen mit der Offenen-Posten-Buchhaltung, erstellen termingerecht die Löhne und Gehälter und erstellen für das abgelaufene Geschäftsjahr den Jahresabschluss.
Moderne Steuerberatung ist für uns die aktive Steuergestaltung, das Ausreizen steuerrechtlicher Spielräume, das Identifizieren steuerrechtlicher Risiken im Unternehmen und die Erarbeitung von Lösungsvorschlägen sowie die betriebswirtschaftliche Beratung:

Steuerplanung und Steueroptimierung

Die Erwartungshaltung der Mandanten ist, möglichst wenig Steuern zu zahlen, was verständlich und legitim ist. Um die vorhanden Möglichkeiten zur Minimierung der Steuerlast geschickt auszunutzen bedarf es eines ganzheitlichen Konzeptes zur Steueroptimierung, welches die Interessen des Unternehmens und die der Familie gleichermaßen berücksichtigt.

Die vorausschauende Steuerplanung dient dem Vermögenserhalt und dem Vermögensaufbau. Sie beginnt bei der Rechtsformwahl des Unternehmens, reicht über Investitionsberatung bis zur Erbschaftsteuerberatung und Unternehmensnachfolge. Die ganzheitliche Beratung ist das Wesensmerkmal der Steuerkanzlei Wedewardt und Schulte in Dortmund.

Steuerliche Vertragsgestaltung

Als Unternehmen schließen Sie regelmäßig Verträge ab. Bei schwierigen Sachverhalten holen Sie sich Rat beim Rechtsanwalt. Wie sieht es um die steuerliche Seite des Vertragsgegenstandes aus? Ist der Vertrag auch unter steuerrechtlichen Gesichtspunkten sinnvoll gestaltet?

Der Steuerberater prüft Ihre vorbereiteten Verträge hinsichtlich der steuerlichen Auswirkung. Wenden Sie sich vertrauensfall an einen unserer Steuerberater.

Wichtige Verträge, zu denen ein Steuerberater hinzugezogen werden sollte, um steuerliche Wahlrechte und Vergünstigungen optimal zu nutzen:

  • Verträge für Unternehmenskauf und –verkauf
  • Verträge für Immobilienkauf und -verkauf
  • Erbvertrag
  • Testament
  • Schenkung
  • Bei der Regelung der Unternehmensnachfolge
  • Bei der Regelung der Vermögensnachfolge
  • Bei der Unternehmensumwandlung

Risiko der verdeckten Gewinnausschüttung für GmbH-Geschäftsführer in Dortmund?

Geschäftsführer und Gesellschafter sehen sich immer wieder dem Vorwurf der verdeckten Gewinnausschüttung ausgesetzt. Das eigentliche Problem ist die unterschiedliche steuerliche Wirkung von Gewinnausschüttung und die Zahlung eines Geschäftsführergehaltes. Das Gehalt und die vereinbarte Altersvorsorge sind Betriebsausgaben und schmälern letztlich den Gewinn des Unternehmens.

Überhöhte Vergütungen für den Geschäftsführer, Bonusvereinbarungen und Sondervergütungen, zinslose Darlehen für Gesellschafter, unangemessen hohe Zinssätze für Darlehen an die Gesellschaft durch die Gesellschafter, Gehaltsvereinbarungen auf Stundensatzbasis, Vorzugspreise für die Gesellschafter wecken das Misstrauen der Steuerbehörden. Eine Betriebsprüfung ist sehr wahrscheinlich, in deren Ergebnis es zu empfindlichen Steuernachzahlungen wegen verdeckter Gewinnausschüttung kommen kann.

Beachten Sie, dass zur Beurteilung der Angemessenheit des Geschäftsführergehaltes immer alle Leistungen insgesamt betrachtet werden, also Gehalt, Weihnachts- und Urlaubsgeld, Dienstwagen, Leistungen zur betrieblichen Altersvorsorge. Ersparen Sie sich den Ärger und lassen Sie Ihre Verträge und Vereinbarungen von einem kompetenten Steuerberater prüfen. Auch hier gilt, die Vereinbarungen müssen immer einem Fremdvergleich standhalten. Die Branchenzugehörigkeit und die Größe des Unternehmens werden bei der Bewertung der Angemessenheit der Geschäftsführerbezüge ebenfalls berücksichtigt.

Umfassende Steuerberatung - Mit der Familie Steuern sparen

Familienangehörige und nahe Verwandte können im Unternehmen genauso beschäftigt werden wie man auch andere Arbeitnehmer einstellt. Um die volle steuerliche Anerkennung zu erhalten, müssen die Arbeitsverträge mit der Familie und den Verwandten einem Fremdvergleich standhalten. Achten Sie auf schriftliche Arbeitsverträge und schriftliche Vereinbarungen zum Entgelt. Am besten, Sie konsultieren vor Vertragsschluss Ihren Steuerberater.

Unsere umfassende Steuerberatung für Unternehmen bezieht auch die Familie in die Überlegungen ein, wie Steuern gespart werden können. Die Eltern können eigenes Wohneigentum an Ihre Kinder vermieten und steuerlich geltend machen. Die Mietzahlung der Kinder muss mindestens 66 % der örtlichen Vergleichsmiete entsprechen! Nur dann dürfen die Eltern alle Ausgaben im Zusammenhang mit der vermieteten Wohnung (Reparaturkosten, Zinszahlungen, Nebenkosten) als Werbungskosten in der Steuererklärung „Vermietung und Verpachtung“ steuermindernd angeben.

Bei der Vermögensübertragung haben Familienangehörige, vor allem die eigenen Kinder, deutlich höhere Freibeträge bei der Erbschaftsteuer und Schenkungsteuer als Nichtverwandte. Mit genügend Zeit und einer ausgeklügelten Steuerstrategie ist es möglich, die Vermögensübertragung äußerst steuerschonend zu organisieren und oft auch jedwede Steuerzahlung zu vermeiden. Vorweggenommene Erbfolge, Schenkungen mit Auflagen für Versorgungsleistungen oder zum Nießbrauch sind wichtige Instrumente, um die Vermögensübertragung im Sinne der Steuervermeidung optimal zu gestalten. Je eher Sie sich von Ihrem Steuerberater zu diesen sensiblen Themen beraten lassen, desto mehr Steuern lassen sich erfahrungsgemäß sparen.

Vorweggenommene Erbfolge und Unternehmensnachfolge

Spätestens wenn das erste Enkelkind da ist, denkt man darüber nach, wie  das Familienvermögen und der Fortbestand des Unternehmens gesichert werden können. Über Unternehmensnachfolge, Erbschaft und Testament kann nie zeitig genug gesprochen werden. Je eher Sie uns als Steuerberater ansprechen, umso mehr Gestaltungsmöglichkeiten sind vorhanden, die Absicherung der Familie und die Unternehmensnachfolge in Ihrem Sinne zu regeln. Nutzen Sie den hohen Freibetrag bei der Schenkung im Zuge der vorweggenommenen Erbfolge und übertragen Sie Vermögen steuerfrei an Familienmitglieder. Der Beschenkte kann den Freibetrag bei der Schenkungssteuer alle 10 Jahre neu in Anspruch nehmen. Bei der Gestaltung des Testaments sollten Rechtsanwälte und Steuerberater zusammenarbeiten. Der Steuerberater behält die Minimierung der Erbschaftsteuer bei der geplanten Erbfolge und bei der Testamentsgestaltung im Blick. Wenn eine Testamentsvollstreckung geplant ist, dann wird geprüft, ob die aktuelle Rechtsform des Unternehmens dem Testamentsvollstrecker die notwendigen Handlungsmöglichkeiten einräumt, um die Wünsche des Erblassers durchzusetzen.

 

Rechtsformwahl und Unternehmensumwandlung

Existenzgründer entscheiden sich auf Grundlage Ihrer Geschäftsidee, den Geschäftsaussichten sowie der Kapitalbeschaffung für eine Rechtsform. Bei der Regelung der Unternehmensnachfolge sprechen unsere Steuerberater die Rechtsform des Unternehmens an, denn oft muss diese angepasst werden, um den Willen des bisherigen Inhabers umzusetzen. Aber wie lange ist es her, als Sie sich fragten, ob die aktuelle Rechtsform des Unternehmens noch zeitgemäß ist?

Die Rechtsform hat einen großen Einfluss auf die Steuerbelastung und wirkt sich ebenso außersteuerlich aus. Aus steuerlicher Sicht können die Änderung der Rechtsform und die Unternehmensumwandlung sinnvoll sein. Die Gesellschafter der Personengesellschaft versteuern den Gewinn entsprechend ihres persönlichen Einkommensteuersatzes, während Kapitalgesellschaften die Körperschaftsteuer in Höhe von aktuell 15% zahlen. Der zu versteuernde Gewinn der Kapitalgesellschaft wird anhand der Steuerbilanz ermittelt. Die höhere Kreditwürdigkeit, geringeres Haftungsrisiko, Veränderungen bei den Gesellschaftern, Erhöhung der Attraktivität für Investoren, Schaffung von Voraussetzungen zur weiteren Expansion des Unternehmens sind neben der Steueroptimierung weitere Motive,  eine Änderung der Unternehmensrechtsform in Betracht zu ziehen. Es ist einsichtig, dass es nicht „die richtige Rechtsform“ gibt.

Wie lässt sich die geeignete Rechtsform unter all den vielen Möglichkeiten wie Personengesellschaften Kapitalgesellschaften und deren Mischformen (GmbH & Co.KG, KG a.A.) herausfinden? Sie schildern uns, welche Ziele Sie in den nächsten Jahren anstreben. Dann analysiert der Steuerberater gemeinsam mit Ihnen die wirtschaftliche und steuerliche Situation sowohl des Unternehmens als auch Ihrer Familie und prüft den Umfang stiller Reserven. Anschließend erhalten Sie unsere Empfehlung für die optimale Rechtsform, wobei der Steuerberater die Vor- und Nachteile darlegt und den Prozess der Unternehmensumwandlung erläutert. Wenn das Unternehmen seine Rechtsform ändert, findet gewöhnlich eine Unternehmensumwandlung statt, die im Umwandlungsgesetz (UmwG) geregelt ist. Ein Steuerbelastungsvergleich sorgt für Transparenz, und erleichtert die Entscheidung, das Unternehmen  in eine bestimmte Rechtsform umzuwandeln.

 

Betriebliche Steuererklärungen

Jedes Unternehmen ist verpflichtet, jährlich eine Steuererklärung abzugeben. Abhängig von der Rechtsform des Unternehmens sind verschiedene betriebliche Steuererklärungen zusammen mit dem Jahresabschluss fristgerecht beim zuständigen Finanzamt einzureichen. Unsere Steuerberater übernehmen für Sie gern die Erstellung und Übermittlung der Umsatzsteuererklärung, der Gewerbesteuererklärung, der Körperschaftsteuer-, der Feststellungserklärung oder der Kapitalsteuererklärung. Darüber hinaus bieten wir Ihnen an, auch Ihre privaten Steuererklärungen (Einkommensteuererklärung,  Kapitalertragssteuererklärung, Vermietung und Verpachtung)  zu erledigen. Gibt es Probleme bei der fristgerechten Abgabe der Steuererklärung, besteht die Möglichkeit, dass Ihr Steuerberater eine Fristverlängerung beantragt. Gern prüfen wir die Steuerbescheide und leiten im Bedarfsfalle ein Rechtsbehelfsverfahren ein.

Betriebsprüfung

Kündigt sich das Finanzamt zur Betriebsprüfung oder die Sozialversicherungsträger zur Lohnaußenprüfung an, geraten Mandanten immer wieder in Panik. Es schwingt immer die Angst mit, eine saftige Steuernachzahlung präsentiert zu bekommen. Bevor Sie unnötig Zeit mit Grübeln vergeuden, rufen Sie uns in unserer Steuerkanzlei in Dortmund an.

Grundsätzlich kann jeder Gewerbetreibende geprüft werden. Die Wahrscheinlichkeit, dass Sie mit einer Betriebsprüfung rechnen müssen, steigt mit der Unternehmensgröße. Was wird geprüft? Jahresabschlüsse, Buchhaltungsunterlagen und Steuererklärung werden gewöhnlich noch einmal genauer unter die Lupe genommen.

Unsere Steuerberater bereiten Sie auf die Betriebsprüfung vor, erklären Ihnen den Ablauf einer Prüfung und Sie erfahren, welche Rechte und Pflichten Sie haben. Selbstverständlich sind wir während der Betriebsprüfung vor Ort und unterstützen Sie in allen Belangen.

Auszug aus dem Leistungskatalog Steuerberatung für Unternehmen:

  • Steuerplanung
  • Steuergestaltung
  • Entwicklung einer individuellen Strategie zur Steueroptimierung
  • Beratung zur Rechtsformwahl des Unternehmens
  • Steuerschonende Vermögensübertragung
  • Vorweggenommene Erbfolge
  • Unternehmensnachfolge
  • Steuerliche Vertragsgestaltung
  • Spezielle Beratung für GmbH und GmbH-Geschäftsführer
  • Erstellung sämtlicher betrieblicher Steuererklärungen (Umsatzsteuererklärung, Gewerbesteuererklärung, Feststellungserklärung, Kapitalertragssteuererklärung)
  • Begleitung bei Betriebsprüfungen
  • Gezielte Steuer- und Vermögensplanung
  • Führung von außergerichtlichen Rechtsbehelfen
  • Vertretung vor Finanzgerichten und dem Bundesfinanzhof
  • Vertretung in Straf- und Bußgeldsachen