Der Wert von Anteilen an einem offenen Immobilienfonds richtet sich nicht zwangsläufig nach dem Rücknahmepreis, wenn der Kurswert niedriger ist.
- Arbeitszeit- oder Zeitwertkonto als verdeckte Gewinnausschüttung
- Rückkauf von Aktienbezugsrechten als Gestaltungsmissbrauch