Auch Unternehmer können maximal eine regelmäßige Arbeitsstätte haben und damit für Fahrten zu weiteren Tätigkeitsorten die vollen Fahrtkosten statt nur der Entfernungspauschale steuerlich geltend machen.
- Eindämmung der Normenflut
- Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit der Zinsschranke