Für das Finanzgericht Niedersachsen gibt es keinen Grund, aus dem Übernachtungspreis einen fiktiven Anteil für die Parkplatzüberlassung zum vollen Umsatzsteuersatz anzusetzen.
Mandanteninformationen
Kindergeldleistungen im Ausland
Das Bundeszentralamt für Steuern hat bekannt gegeben, welche ausländischen Leistungen auf das deutsche Kindergeld angerechnet werden oder dessen Bezug ausschließen.
Ausnahmen beim Kirchensteuerabzugsverfahren
Das Bundeszentralamt für Steuern hat seinen Frage-Antwort-Katalog zum Kirchensteuerabzugsverfahren für Kapitalgesellschaften aktualisiert und eine wichtige Ausnahme hinzugefügt.
Winterdienst auf Gehwegen als haushaltsnahe Dienstleistung
Gegen die Auffassung der Finanzverwaltung ist der Bundesfinanzhof der Meinung, dass die Grenzen des Haushalts für den Steuerbonus nicht grundsätzlich an der Grundstücksgrenze enden.
Verluste beim Verkauf von Lehman-Zertifikaten
Verluste beim Verkauf von wertlos gewordenen Lehman-Zertifikaten sind kein bloser Forderungsverlust und damit steuerlich abziehbar.
Unterkunft und Verpflegung von Erntehelfern
Die Gewährung von Unterkunft und Verpflegung
an Erntehelfer ist kein landwirtschaftlicher Hilfsumsatz und damit voll umsatzsteuerpflichtig.
an Erntehelfer ist kein landwirtschaftlicher Hilfsumsatz und damit voll umsatzsteuerpflichtig.
Steuerschuldnerschaft bei Bauleistungen
Ab 1. Oktober 2014 gilt wieder die alte Regelung zur Steuerschuldnerschaft bei Bau- und Gebäudereinigungsleistungen. Außerdem erfolgt eine korrespondierende Besteuerung, wenn der Leistungsempfänger in Altfällen seine Meinung ändert.
Beschwerden zur Abgeordnetenpauschale abgewiesen
Auch der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat Verfahren zur Abgeordnetenpauschale abgewiesen.
Stromsteuer auf Wechselrichter einer Photovoltaik-Anlage
Für das Finanzgericht München sind die Wechselrichter einer Photovoltaik-Anlage keine Neben- oder Hilfsanlagen zur Stromerzeugung, weswegen der von ihnen verbrauchte Strom der Stromsteuer unterliegt.
Leasing-Sonderzahlung bei der Fahrtenbuchmethode
Bei der Berechnung des geldwerten Vorteils mit der Fahrtenbuchmethode ist eine Leasing-Sonderzahlung nur zeitanteilig zu berücksichtigen.