Für das Finanzgericht München sind die Wechselrichter einer Photovoltaik-Anlage keine Neben- oder Hilfsanlagen zur Stromerzeugung, weswegen der von ihnen verbrauchte Strom der Stromsteuer unterliegt.
- Weiteres Steuergesetz für dieses Jahr angekündigt
- Unterkunft und Verpflegung von Erntehelfern