Ab 1. Oktober 2014 gilt wieder die alte Regelung zur Steuerschuldnerschaft bei Bau- und Gebäudereinigungsleistungen. Außerdem erfolgt eine korrespondierende Besteuerung, wenn der Leistungsempfänger in Altfällen seine Meinung ändert.
- Differenzbesteuerung auch ohne Hinweis in der Rechnung
- Leasing-Sonderzahlung bei der Fahrtenbuchmethode