Anders als eine Tasse Kaffee oder ein Glas Saft ist Wein keine übliche Aufmerksamkeit während einer Besprechung, weshalb die Kosten dafür nur als Bewirtungsaufwand abziehbar sind.
Mandanteninformationen
Nichtunternehmer in einer Umsatzsteuerorganschaft
Nur weil der Europäische Gerichtshof die Möglichkeit eines Nichtunternehmers in einer Umsatzsteuerorganschaft nicht ausgeschlossen hat, folgt daraus noch kein Rechtsanspruch.
Unterbringung von Bürgerkriegsflüchtlingen und Asylbewerbern
Eine Verfügung der Finanzverwaltung erklärt die umsatzsteuerliche Behandlung der verschiedenen Vertragsformen für die Überlassung von Flüchtlingsunterkünften an die öffentliche Hand.
Steuerfreie Einlösung von Gold-Inhaberschuldverschreibungen
Die Einlösung einer Inhaberschuldverschreibung für Xetra-Gold führt auch bei einem deutlichen Anstieg des Gold-Kurses nicht zu steuerpflichtigen Kapitaleinkünften.
Beitragserstattung der Krankenversicherung lohnt nicht immer
Selbst getragene Krankheistkosten mit dem Ziel einer Beitragsrückerstattung sind nicht als Sonderausgaben oder außergewöhnliche Belastung abziehbar
Betreuung eines Haustieres als haushaltsnahe Dienstleistung
Entgegen der Auffassung der Finanzverwaltung hält das Finanzgericht Düsseldorf auch die Betreuung eines Haustiers für eine haushaltsnahe Dienstleistung.
Nächstes Steueränderungsgesetz ist in Arbeit
Mit einem neuen Steueränderungsgesetz will die Bundesregierung vor allem verschiedenen Änderungswünschen der Länder Rechnung tragen, für die im letzten Jahr keine Zeit mehr war.
Steuerquellen sprudeln weiter
Dank der guten Konjunktur können sich Bund und Länder über Rekord-Steuereinnahmen freuen.
Kein Vorsteuerabzug bei Ausgaben für eine Geschäftsführerwohnung
Wenn Objekte von vornherein mit der Absicht einer unentgeltlichen Wertabgabe angemietet oder angeschafft werden, ist kein Vorsteuerabzug möglich.
Vorsteuerabzug vor Gründung einer Ein-Mann-Kapitalgesellschaft
Der Gründer einer Ein-Mann-Kapitalgesellschaft kann auch dann den Vorsteuerabzug für Leistungen zur Gründung der Gesellschaft in Anspruch nehmen, wenn es später nicht zur Gründung kommen sollte.