Die Übergangsregelung zur Verrechnung von Altverlusten aus Wertpapierverkäufen mit Aktiengewinnen, die der Abgeltungsteuer unterliegen, ist verfassungsgemäß.
- Vorsteuerabzug bei der Unternehmensgründung
- Grunderwerbsteuervergünstigung bei Umstrukturierung im Konzern