Das Bundesfinanzministerium hat die Übergangsfrist für ausländische Investmentvermögen bis Ende 2017 verlängert, weil ohnehin eine Reform der Investmentbesteuerung vorgesehen ist.
- Vorsteuerabzug bei der Unternehmensgründung
- Grunderwerbsteuervergünstigung bei Umstrukturierung im Konzern