Nur wenn eine Straftat ausschließlich und unmittelbar mit der beruflichen Tätigkeit zusammenhängt, kommt ein Steuerabzug als Werbungskosten für die Strafverteidigungskosten überhaupt in Frage.
- Jahressteuergesetz 2013 liegt als Regierungsentwurf vor
- Zinsen auf Rentennachzahlung