Die Steuerpflicht von Wehrsold und Taschengeld der Bufdis soll jetzt nur noch eingeschränkt gelten. Außerdem werden die Aufbewahrungsfristen für Unterlagen von zehn auf sieben Jahre reduziert.
- Abzugsverbot für die Gewerbesteuer zulässig
- Steuerschätzung bestätigt höhere Steuereinnahmen