Können Zinsen während der Bauzeit nicht als vorweggenommene Werbungskosten abgezogen werden, weil die Vermietungsabsicht erst später entsteht, dann zählen sie zu den abschreibbaren Herstellungskosten.
- Zinsen auf Rentennachzahlung
- Zweifel an der Zinsschranke bei Fremdfinanzierungen