Der Bundesfinanzhof hat in mehreren Fällen entschieden, wie der Vorsteuerabzug für die Errichtung oder Renovierung von Dächern für Photovoltaikanlagen zu handhaben ist.
- Besuchsfahrten zu Kindern sind keine außergewöhnliche Belastung
- Musterverfahren zur Berechnungsgrundlage bei der 1 %-Regelung