Für Altfälle hat der Bundesfinanzhof entschieden, dass ein Leerstand alleine noch kein Grund ist, die Investitionszulage für Mietwohnungen zu streichen.
- Besuchsfahrten zu Kindern sind keine außergewöhnliche Belastung
- Musterverfahren zur Berechnungsgrundlage bei der 1 %-Regelung