Ist ein Einspruch oder ein anderes fristgebundenes Schreiben beim Finanzamt wegen des Poststreiks zu spät eingegangen, trägt der Steuerzahler dafür selbst die Verantwortung.
Mandanteninformationen
Steuerfreie Nacht-, Sonntags oder Feiertagszuschläge als verdeckte Gewinnausschüttung
In den meisten Fällen führt die Zahlung von steuerfreien Nacht-, Sonntags oder Feiertagszuschläge an einen Gesellschafter zu einer verdeckten Gewinnausschüttung.
Bonuszahlungen der Krankenkasse ohne Folgen für Sonderausgaben
Anders als Beitragsrückzahlungen führen zumindest bestimmte Bonuszahlungen der Krankenkasse nicht zu einer Kürzung des Sonderausgabenabzugs.
Haushaltszugehörigkeit beim Entlastungsbetrag
Ist ein Kind im Haushalt eines alleinstehenden Elternteils gemeldet, besteht der Anspruch auf den Entlastungsbetrag für Alleinerziehende, auch wenn das Kind tatsächlich nicht dort wohnt.
Badrenovierung als anteilige Arbeitszimmerkosten
Wenn eine Badmodernisierung den Wert des gesamten Hauses steigert, sind die Renovierungskosten nach einem Urteil des Finanzgerichts Münster anteilig als Betriebsausgaben abziehbar.
Doppelbelastung bei Vererbung von Zinsansprüchen
Dass bei der Vererbung von bereits entstandenen, aber noch nicht fälligen Stückzinsansprüchen sowohl Erbschaft- als auch Einkommensteuer anfällt, ist nicht verfassungswidrig.
Wohnraumüberlassung als verdeckte Gewinnausschüttung
Ob eine Wohnraumüberlassung zu einer ortsüblichen, aber nicht kostendeckenden Miete eine verdeckte Gewinnausschüttung ist, wird von den Finanzgerichten unterschiedlich beurteilt.
Nachweis von Spenden ins EU-Ausland
Das Finanzamt darf beim geforderten Nachweis für eine Spende ins EU-Ausland nicht übertreiben, aber der Spender muss bestimmte Anforderungen akzeptieren.
Steueraufkommen steigt spürbar
Erneut prognostiziert die halbjährliche Steuerschätzung höhere Steuereinnahmen als zuvor erwartet.
Bundesrat will weitere Gesetzesänderungen
Der Bundesrat verlangt in seiner Stellungnahme zum inoffiziellen Jahressteuergesetz 2016 viele Ergänzungen und Korrekturen zum bisherigen Gesetzesentwurf.