Für den jährlichen Abruf des Kirchensteuerabzugsmerkmals müssen sich Kapitalgesellschaften rechtzeitig registrieren, könen den Abruf aber jetzt auch erstmals durch den Steuerberater vornehmen lassen.
- Nachweis von Spenden ins EU-Ausland
- Bildung einer Rückstellung wegen drohender Schadensersatzpflicht