In den meisten Fällen führt die Zahlung von steuerfreien Nacht-, Sonntags oder Feiertagszuschläge an einen Gesellschafter zu einer verdeckten Gewinnausschüttung.
Mandanteninformationen
Bonuszahlungen der Krankenkasse ohne Folgen für Sonderausgaben
Anders als Beitragsrückzahlungen führen zumindest bestimmte Bonuszahlungen der Krankenkasse nicht zu einer Kürzung des Sonderausgabenabzugs.
Haushaltszugehörigkeit beim Entlastungsbetrag
Ist ein Kind im Haushalt eines alleinstehenden Elternteils gemeldet, besteht der Anspruch auf den Entlastungsbetrag für Alleinerziehende, auch wenn das Kind tatsächlich nicht dort wohnt.
Badrenovierung als anteilige Arbeitszimmerkosten
Wenn eine Badmodernisierung den Wert des gesamten Hauses steigert, sind die Renovierungskosten nach einem Urteil des Finanzgerichts Münster anteilig als Betriebsausgaben abziehbar.
Einigung bei der Erbschaftsteuer auf Betriebsvermögen
Die Bundesregierung hat am 8. Juli 2015 einen Gesetzentwurf zur Anpassung des Erbschaft- und Schenkungsteuergesetzes an die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts beschlossen.
Elterngeld Plus ist gestartet
Seit dem 1. Juli 2015 können Eltern auch das neue Elterngeld Plus beantragen, bei dem Elterngeld während einer Teilzeitarbeit gezahlt wird.
Einigung über Grundsteuerreform
Die Landesfinanzminister haben sich jetzt auf Eckpunkte für die Reform der Grundsteuer geeinigt.
Abbau der kalten Progression und Anpassung von Familienleistungen
Das Gesetz für die notwendige Erhöhung von Grund- und Kinderfreibetrag ist kurzfristig um den Abbau der kalten Progression ergänzt und vom Bundesrat verabschiedet worden.
Kontrollverfahren beim Kindergeld ab 2016
Das Bundeszentralamt für Steuern hat die Familienkassen angewiesen, die Steueridentifikationsnummern von Eltern und Kindern für das 2016 startende Kontrollverfahren anzufordern.
Ausfall einer Darlehensforderung nicht als Verlust abziehbar
Wenn der Darlehensnehmer aus einem privaten Darlehen Insolvenz anmelden muss, ist der Ausfall der Darlehensforderung nicht als Verlust abziehbar.