Zu Unrecht bezahlte Umsatzsteuer kann ein Kunde nur vom Lieferanten zurückfordern. Das gilt auch dann, wenn er eine berichtigte Rechnung erhalten hat und der Lieferant inzwischen insolvent ist.
- Steueränderungen für Privatleute und Familien
- Umsatzsteuer bei Bestelleintritt in Leasingfällen