Bei der Einnahmen-Überschuss-Rechnung bleibt eine Vorsteuererstattung auch dann eine steuerpflichtige Betriebseinnahme, wenn die vorhergehende Betriebsausgabe für die Rechnung später nicht anerkannt wird.
- Umsatzsteuer beim Kauf durch eine Bruchteilsgemeinschaft
- Steuerfreie Einlösung von Gold-Inhaberschuldverschreibungen