Der Antrag auf die Anwendung des Teileinkünfteverfahrens statt der Abgeltungsteuer auf Beteiligungserträge muss spätestens mit der Abgabe der Steuererklärung gestellt werden.
- Aktualisierte Arbeitshilfe zur Kaufpreisaufteilung
- Einbau eines Aufzugs als außergewöhnliche Belastung