Allein der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens befreit einen GmbH-Geschäftsführer nicht von der Pflicht, die Lohnsteuer ans Finanzamt abzuführen.
- Anerkennung von Darlehensverträgen zwischen Angehörigen
- Höhere Grunderwerbsteuer in Hessen ab August