Das Finanzgericht Düsseldorf hat keine Einwände dagegen, dass Betreuungskosten für Kleinkinder bis Ende 2011 nur dann abziehbar sind, wenn beide Elternteile berufstätig waren.
- Gleichzeitiger Kindergeldbezug in mehreren EU-Staaten
- Kosmetische Operation als außergewöhnliche Belastung