Selbst wenn die steuerrechtlichen Vorschriften höhere Rückstellungen zulassen würden, sind auch für die steuerrechtliche Bewertung die handelsrechtlichen Rückstellungsbeträge maßgeblich.
- Fehlende Kassenaufzeichnungen führen zur Einnahmenschätzung
- Behinderten-Pauschbetrag bei getrennter Veranlagung