Das Finanzgericht Münster teilt die Meinung der Finanzverwaltung, dass während eines Kalenderjahres nicht von der 1 %-Regelung zur Fahrtenbuchmethode gewechsel werden darf – wenn auch aus anderem Grund.
- Energetische Gebäudesanierung erneut vertagt
- Ferienjob kann Kindergeld kosten