Wenn der Veräußerungsgewinn nur teilweise steuerpflichtig ist, weil die Immobilie vor der rückwirkenden Verlängerung der Spekulationsfrist auf zehn Jahre gekauft wurde, sind auch die Veräußerungskosten nur anteilig abziehbar.
Autor: msk
Unimog ist keine steuerfreie Zugmaschine
Ein Unimog ist keine Zugmaschine und unterliegt damit ganz normal der Kfz-Steuer.
Mietverhältnis zwischen Ehegatten als Tauschgeschäft
Ein Mietverhältnis kann auch als Tauschgeschäft realisiert werden. Zwischen Ehegatten wird ein solches Mietverhältnis aber nur akzeptiert, wenn es einem Fremdvergleich standhält.
Schlichtungsverfahren als außergewöhnliche Belastung
Zumindest die bis Ende 2012 angefallenen Kosten für ein außergerichtliches Schlichtungsverfahren sind nach Meinung des Finanzgerichts Düsseldorf als außergewöhnliche Belastung abziehbar.
Steuererklärung als Verzicht auf Kleinunternehmerregelung
Eine versehentlich falsch ausgefüllte Umsatzsteuererklärung kann als Verzicht auf die Kleinunternehmerregelung gewertet werden, auch wenn das Finanzamt in Zweifelsfällen eigentlich nachfragen muss.
Teilweiser Verzicht auf Kleinunternehmerregelung unwirksam
Ein Unternehmer kann nur für das gesamte Unternehmen auf die Kleinunternehmerregelung verzichten. Eine Umsatzsteuererklärung nach den normalen Vorschriften nur für einen Unternehmensbereich ist daher nicht möglich.
Regelsteuersatz für Hotel-Frühstück
Auch wenn das Frühstück zusammen mit der Übernachtung in einem Pauschalpreis abgerechnet wird, fällt dafür der normale Umsatzsteuersatz von 19 % an.
Kindergeld für verheiratete Kinder
Nur in Ausnahmefällen besteht nach Ansicht der Finanzverwaltung für verheiratete Kinder noch ein Anspruch auf Kindergeld. In bestimmten Fällen kann sich aber ein Einspruch lohnen, weil beim Bundesfinanzhof entsprechende Klagen anhängig sind.
Einbringung von Grundstücken als gewerblicher Grundstückshandel
Auch die Einbringung von Immobilien in eine Gesellschaft kann zu einem gewerblichen Grundstückshandel führen, wenn dabei die Drei-Objekt-Grenze überschritten wird.
Berücksichtigung von Umsatzsteuerzahlungen als Betriebsausgaben
Wenn ein Unternehmer vergessen hat, in seiner Einnahmen-Überschuss-Rechnung die Umsatzsteuer als Betriebsausgabe abzuziehen, kann der Steuerbescheid auch nachträglich noch geändert werden.