Das Bundeszentralamt für Steuern hat bekannt gegeben, welche ausländischen Leistungen auf das deutsche Kindergeld angerechnet werden oder dessen Bezug ausschließen.
Autor: msk
Ausnahmen beim Kirchensteuerabzugsverfahren
Das Bundeszentralamt für Steuern hat seinen Frage-Antwort-Katalog zum Kirchensteuerabzugsverfahren für Kapitalgesellschaften aktualisiert und eine wichtige Ausnahme hinzugefügt.
Winterdienst auf Gehwegen als haushaltsnahe Dienstleistung
Gegen die Auffassung der Finanzverwaltung ist der Bundesfinanzhof der Meinung, dass die Grenzen des Haushalts für den Steuerbonus nicht grundsätzlich an der Grundstücksgrenze enden.
Verluste beim Verkauf von Lehman-Zertifikaten
Verluste beim Verkauf von wertlos gewordenen Lehman-Zertifikaten sind kein bloser Forderungsverlust und damit steuerlich abziehbar.
Parkplatzüberlassung als Nebenleistung zur Hotelübernachtung
Für das Finanzgericht Niedersachsen gibt es keinen Grund, aus dem Übernachtungspreis einen fiktiven Anteil für die Parkplatzüberlassung zum vollen Umsatzsteuersatz anzusetzen.
Steuerschuldnerschaft bei Bauleistungen
Ab 1. Oktober 2014 gilt wieder die alte Regelung zur Steuerschuldnerschaft bei Bau- und Gebäudereinigungsleistungen. Außerdem erfolgt eine korrespondierende Besteuerung, wenn der Leistungsempfänger in Altfällen seine Meinung ändert.
Unterkunft und Verpflegung von Erntehelfern
Die Gewährung von Unterkunft und Verpflegung
an Erntehelfer ist kein landwirtschaftlicher Hilfsumsatz und damit voll umsatzsteuerpflichtig.
an Erntehelfer ist kein landwirtschaftlicher Hilfsumsatz und damit voll umsatzsteuerpflichtig.
Differenzbesteuerung auch ohne Hinweis in der Rechnung
Zumindest für Lieferungen vor der gesetzlichen Festschreibung von Pflichtangaben in Rechnungen ist eine Differenzbesteuerung auch ohne ausdrücklichen Hinweis möglich.
Vorsteueraufteilung bei Gebäuden
Der Bundesfinanzhof hat dem Europäischen Gerichtshof erneut einige Fragen zur Vorsteueraufteilung bei gemischt genutzten Gebäuden vorgelegt.
Leasing-Sonderzahlung bei der Fahrtenbuchmethode
Bei der Berechnung des geldwerten Vorteils mit der Fahrtenbuchmethode ist eine Leasing-Sonderzahlung nur zeitanteilig zu berücksichtigen.